Politik

Bundeskabinett beschließt einheitliche USB-C-Schnittstelle für Elektrokleingeräte

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Funkanlagengesetzes gebilligt, um eine EU-Richtlinie umzusetzen, die ab Dezember 2024 die Verwendung einer einheitlichen USB-C Schnittstelle für das Aufladen vieler elektronischer Geräte wie Smartphones vorschreibt, sofern diese eine kabelgebundene Lademöglichkeit haben. Dieses Gesetz soll die Anhäufung verschiedener Ladekabel und Stecker in Haushalten reduzieren, wodurch Ressourcen gespart und Elektronikabfall verringert werden sollen. Die Richtlinie soll auch die Entbündelung fördern, indem Verbrauchern die Möglichkeit gegeben wird, zu wählen, ob sie ein Ladegerät mit einem neuen Gerät kaufen wollen oder nicht, was die Kosten senkt und den Umgang mit Elektrogeräten erleichtert.

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